Nebenwirkungen und Schadenersatz

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Nebenwirkungen und Schadenersatz

Beitragvon marjus am Fr 8. Jan 2010, 00:09

Patienten haben keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn im Beipackzettel eines Medikaments aufgeführte Nebenwirkungen bei ihnen auftreten. Das erläutern die Medizinrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins unter Berufung auf ein Urteil.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelte einen Fall (Aktenzeichen: 7 U 200/07), in dem eine Frau nach einer Halswirbeloperation ein Medikament erhielt, das nach ihren Angaben massive Nebenwirkungen hatte.

So traten bei ihr unter anderem Bluthochdruck, Haarausfall und eine Bauchspeicheldrüsenentzündung auf. Nachdem sie eine Reihe von Ärzten konsultiert hatte, stand am Ende ein bleibender Schaden an Niere und Bauchspeicheldrüse. Sie klagte auf Schadenersatz – ohne Erfolg. In der ersten Instanz waren die Richter der Ansicht, die Klägerin habe das Medikament stark überdosiert.

Die Richter der zweiten Instanz begründeten ihr Urteil so: Selbst wenn die Frau das Medikament korrekt dosiert eingenommen hätte und sie tatsächlich an den geschilderten Beschwerden gelitten habe, brauche der Hersteller nichts zahlen. Das Arzneimittelgesetz sehe eine Haftung nur für solche Schäden vor, die "ein vertretbares Maß" übersteigen. Für bekannte und bei Zulassung der Medikamente als vertretbar angesehene Nebenwirkungen bestehe keine Haftung.

marjus
 
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